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| (1) |
Die
Lieferungen, Leistungen und Angebote der Firma Magicon Systems GmbH,
Leopoldstr. 24a, D-76133 Karlsruhe |
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(im
folgenden Magicon Systems GmbH genannt) erfolgen ausschließlich
aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit
auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen,
auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
Gegenbestätigungen des Bestellers unter Hinweis auf seine
Geschäfts- bzw Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.
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| (2) |
Alle
Vereinbarungen, die zwischen Magicon Systems GmbH und dem Besteller
zwecks Ausführung dieses Vertrags |
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getroffen
werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niederzulegen. |
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| (3) |
An
Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen
behält sich Magicon Systems GmbH ihre |
| |
Eigentums-
und urheberrechtlichen Verwertungsrechte uneingeschränkt
vor. Die Unterlagen dürfen nur nach vorheriger Zustimmung
von Magicon Systems GmbH Dritten zugänglich gemacht werden und
sind, wenn der Auftrag nicht erteilt wird, auf Verlangen unverzüglich
zurückzugeben. |
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§2
Angebot und Vertragsschluß
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| (1) |
Angebote
von Magicon Systems GmbH sind, sofern nicht anders vermerkt, unverbindlich
und freibleibend. |
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| (2) |
Annahmeerklärungen
und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit
der schriftlichen oder |
| |
fernschriftlichen
Bestätigung von Magicon Systems GmbH . Bei sofortiger Lieferung
kann die schriftliche Auftragsbestätigung durch die Rechnung
von Magicon Systems GmbH ersetzt werden. |
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| (3) |
Die
die Waren betreffenden Abbildungen, Zeichnungen, Werbeschriften,
Maße, Gewichte oder sonstigen |
| |
Leistungsdaten
sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich
vereinbart wird. |
| |
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| (4) |
Änderungen
in Konstruktion und/oder Form und/oder Ausführung und/oder
Farbe bleiben vorbehalten und |
| |
berechtigen
nicht zu Beanstandungen oder zum Rücktritt, sofern die
Änderung unter Berücksichtigung der Interessen von
Magicon Systems GmbH für den Besteller zumutbar ist. |
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| §3
Preise |
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| (1) |
Soweit
nicht anders angegeben, hält sich Magicon Systems GmbH an die
in ihren Angeboten enthaltenen Preise 30 |
| |
Tage
ab deren Datum gebunden. Maßgebend sind ansonsten die
in der Auftragsbestätigung von Magicon Systems GmbH genannten
Preise zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer.
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| (2) |
Die
Preise von Magicon Systems GmbH verstehen sich ab Lager Karlsruhe. |
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| §4
Lieferung |
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| (1) |
Sofern
keine Lieferfristen vereinbart sind, behält sich Magicon
Systems GmbH Lieferfristen bis zu sechs Wochen |
| |
vor.
Liefertermine oder Fristen, die verbindlich oder unverbindlich
vereinbart werden können, befürfen der Schriftform.
Sofern eine Lieferfrist vereinbart ist, beginnt diese mit der
Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor der
Beibringung der vom Besteller gegebenenfalls zu beschaffenden
Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben sowie vor Eingang einer
vereinbarten Anzahlung. |
| |
|
| (2) |
Die
Lieferfrist verlängert sich bei Maßnahmen im Rahmen
von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und |
| |
Aussperrung,
sowie beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb
des Willens von Magicon Systems GmbH liegen, z.B. Betriebsstörungen,
Verzögerungen in der Anlieferung wesentlicher Materialien,
soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Lieferung des
Liefergegenstandes von erheblichem Einfluß sind. Dies
gilt auch, wenn die Umstände bei Unterlieferanten eintreten.
Die Lieferfrist verlängert sich entsprechend der Dauer
derartiger Maßnahmen und Hindernisse. Die vorbezeichneten
Umstände sind auch dann nicht von Magicon Systems GmbH zu vertreten,
wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzugs entstehen.
Von Magicon Systems GmbH werden Beginn und Ende derartiger Hindernisse
in wichtigen Fällen dem Besteller baldmöglichst mitgeteilt.
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| |
|
| (3) |
Die
Lieferung steht unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger
Selbstbelieferung. Hat Magicon Systems GmbH |
| |
zur
Erfüllung des Vertrags ein Deckungsgeschäft mit einem
Unterlieferanten abgeschlossen und kommt dieser seiner Lieferungsverpflichtung
nicht nach, ist Magicon Systems GmbH zum Rücktritt vom Vertrag
berechtigt. |
| |
|
| (4) |
Falls
Magicon Systems GmbH in Lieferverzug gerät, so kann der Besteller
Schadesersatzansprüche sowie |
| |
Rücktrittsforderungen
nur geltend machen, wenn er Magicon Systems GmbH eine angemessene
Nachfrist mit Ablehnungsandrohung gesetzt hat und diese Frist
fruchtlos abgelaufen ist. |
| |
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| (5) |
Magicon
Systems GmbH ist zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt,
es sei denn, die Teillieferung oder |
| |
Teilleistung
ist für den Besteller unzumutbar. |
| |
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| (6) |
Die
Einhaltung der Liefer- und Leistungsverpflichtungen von Magicon
Systems GmbH setzt die rechtzeitige und |
| |
ordnungsgemäße
Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus. |
| |
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| (7) |
Wird
der Versand auf Wunsch des Bestellers verzögert, so werden
ihm, beginnend einen Monat nach Anzeige |
| |
der
Versandbereitschaft, die durch die Lagerung entstandenen Lagerkosten
in Höhe von 0,5% des Preises der Lieferung, höchstens
jedoch insgesamt 5% berechnet. Der Nachweise höherer oder
geringerer Lagerkosten bleibt den Vertragsparteien unbenommen. |
| |
|
| (8) |
Nimmt
der Besteller die Ware nicht ab, so ist Magicon Systems GmbH berechtigt,
nach Setzung einer Nachfrist von |
| |
14
Tagen vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen
Nichterfüllung zu verlangen. In letztem Fall ist Magicon
Systems GmbH berechtigt, einen pauschalierten Schadensersatzanspruch
in Höhe von 50% des Verkaufspreises geltend zu machen.
Der Nachweis eines höheren oder niedrigeren Schadens bleibt
den Vertragsparteien unbenommen. |
| |
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| (9) |
Die
Gefahr geht mit der Annahme des Liefergegenstandes auf den Besteller
über. Gerät der Besteller in |
| |
Annahmeverzug,
so geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer
zufälligen Verschlechterung der Kaufsache mit dem Beginn
des Annahmeverzugs auf den Besteller über. |
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| §5
Versand, Versicherung |
| |
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| (1) |
Verladung
und Versand erfolgen durch Magicon Systems GmbH, jedoch auf Rechnung
und Gefahr des Käufers. |
| |
Mit
der Übergabe an den Besteller, Spediteur, Frachtführer
oder dergleichen, spätestens jedoch bei Verlassen der Firma
Magicon Systems GmbH geht die Gefahr auf den Besteller über.
Dies gilt auch, wenn die Versendung der Ware innerhalb des gleichen
Ortes oder wenn sie mit eigenen Fahrzeugen von Magicon Systems GmbH
erfolgt. Versand, Auswahl der Transportmittel und des Transportweges
sowie zweckentsprechende Verpackung werden von Firma X mit der
gebotenen Sorgfalt, aber ohne Haftung vorgenommen. |
| |
|
| (2) |
Zur
Transportversicherung ist Magicon Systems GmbH nur auf ausdrückliches
Verlangen des Bestellers verpflichtet. |
| |
Die
Kosten trägt der Besteller. |
| |
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| (3) |
Die
Lieferung erfolgt an die sich aus der Auftragserteilung ergebende
Anschrift des Bestellers, sofern nicht |
| |
ausdrücklich
schriftlich etwas anderes vereinbart ist. |
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§6
Software, Hardware, Werk- und Dienstleistungen
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| (1) |
Bei
Lieferung von Software erhält der Besteller auf unbestimmte
Dauer das Nutzungsrecht am Programm. |
| |
Sofern
nichts anderes vereinbart ist, darf die Software jedoch nicht
auf mehreren Geräten gleichzeitig genutzt werden. Auch
bei Nutzung auf einem Multiprozessorrechner mit gleichzeitigem
Zugriff für mehrere Nutzer ist eine zusätzliche Lizenzgebühr
zu entrichten. |
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| (2) |
Der
Besteller darf das Programm nur insoweit vervielfältigen,
als es für die Nutzung des Programms nötig ist. |
| |
Darüber
hinaus darf er eine Sicherungskopie anfertigen. |
| |
|
| (3) |
Dem
Besteller ist die Weiterveräußerung der Software
nur unter der Bedingung gestattet, daß sich der |
| |
Erwerber
mit vorliegenden Vertragsbestimmungen einverstanden erklärt
und daß der Besteller Name und Adresse des Erwerbers mitteilt.
Im Falle der Weitergabe muß der Besteller sämtliche
Programmkopien einschließlich gegebenfalls vorhandener
Sicherungskopien übergeben oder vernichten. |
| |
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| (4) |
Dem
Besteller ist die Entfernung von Seriennummern, Urhebervermerken
oder sonstigen |
| |
Identifikationsmerkmalen
untersagt. |
| |
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| (5) |
Magicon
Systems ist nicht verpflichtet, den Liefergegenstand an bereits
vorhandene Anlagen anzuschließen |
| |
und
sie mit ihnen abzustimmen. Solche und weitere Leistungen wie
die Installation der Software auf der EDV-Anlage, die Anpassung
der Software an die besonderen Bedürfnisse des Bestellers,
die Erstellung von Schnittstellen oder andere Programmierleistungen,
die Einweisung und Schulung von Nutzern oder die Pflege des
Computerprogramms vereinbaren die Vertragspartner gesondert.
Sofern solche Leistungen erbracht werden, sind sie gesondert
zu vergüten, wobei mangels konkreter Vereinbarung die im
Zeitpunkt der Beauftragung aktuellen Preislisten von Magicon
Systems maßgeblich sind. |
| |
|
| (6) |
Für
den Fall, daß sich Magicon Systems GmbH zur Installation vor
Ort schriftlich verpflichtet hat, schafft der |
| |
Besteller
termingerecht die räumlichen, technischen und sonstigen
Aufstellungs- und Anschlussvoraussetzungen, die Magicon Systems GmbH
in die Lage versetzen, die Betriebsbereitschaft herbeizuführen.
Magicon Systems GmbH ist nicht dafür verantwortlich, die gelieferte
Hardware im Rahmen der Aufstellung und der Herbeiführung
der Betriebsbereitschaft mit sonstigen Geräten oder Programmen
zu verbinden, es sei denn, Entsprechendes wurde ausdrücklich
vereinbart. |
| |
|
| (7) |
Ist
Magicon Systems GmbH mit der Erstellung eines kompletten Programms
(individuelle Programmentwicklung) |
| |
beauftragt,
so ist Magicon Systems GmbH berechtigt, auch nach Auslieferung das
gesamte Programm oder Teile hiervon für eigene Zwecke weiterzuverwenden.
Der Quellcode verbleibt grundsätzlich bei Magicon Systems GmbH.
|
| |
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| §7
Zahlung |
| |
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| (1) |
Zahlung
hat spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum
ohne Abzug zu erfolgen. |
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| (2) |
Der
Käufer kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die
unbestritten oder rechtskräftig festgestellt |
| |
sind.
Zur Zurückbehaltung ist der Käufer nur aufgrund von
Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis berechtigt.
|
| |
|
| (3) |
Verzugszinsen
berechnet Magicon Systems GmbH mit 5% p.a. über dem jeweiligen
Basiszinssatz der europäischen |
| |
Zentralbank.
Sie sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn eine der
Vertragsparteien einen höheren oder geringeren Zinssatz
nachweist. |
| |
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§8
Eigentumsvorbehalt
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| |
|
| (1) |
Magicon
Systems behält sich das Eigentum an den Liefergegenständen
bis zur Zahlung vor. |
| |
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| (2) |
Bei
vertragswidrigem Verhalten des Käufers, inbesondere bei
Zahlungsverzug, ist Magicon Systems GmbH zur |
| |
Rücknahme
nach Mahnung berechtigt und der Käufer zur Herausgabe verpflichtet.
|
| |
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| (3) |
Die
Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts sowie die Pfändung
der Liefergegenstände durch Magicon |
| |
Systems
gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag, sofern nicht die
Bestimmungen des Verbraucherkreditgesetzes Anwendung finden
oder dies ausdrücklich durch Magicon Systems GmbH erklärt
wird. Bei Verwendung gegenüber Kaufleuten, einer juristischen
Person öffentlichen Rechts oder einem öffentlich-rechtlichen
Sondervermögen gilt darüber hinaus folgendes: |
| |
|
| (4) |
Der
Besteller ist berechtigt, die Liefergegenstände im ordentlichen
Geschäftsgang weiterzuverkaufen; |
| |
er
tritt Magicon Systems GmbH jedoch bereits alle Forderungen in Höhe
des zwischen Magicon Systems GmbH und dem Besteller vereinbarten
Kaufpreis (einschließlich MwSt.) ab, die dem Besteller
aus der Weiterveräußerung erwachsen, unabhängig
davon, ob die Liefergegenstände ohne oder nach Bearbeitung
weiterverkauft werden. Zur Einziehung dieser Forderungen ist
Besteller nach deren Abtretung ermächtigt. Die Befugnis
von Magicon Systems GmbH, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt
davon unberührt; jedoch verpflichtet sich Magicon Systems GmbH,
die Forderungen nicht einziehen, solange der Besteller seinen
Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt und
nicht im Zahlungsverzug ist. Ist dies der Fall, kann Magicon
Systems verlangen, daß der Besteller die abgetretenen
Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug
erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen
aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
|
| |
|
| (5) |
Die
Verarbeitung oder Umbildung der Waren durch den Besteller wird
stets für Magicon Systems GmbH |
| |
vorgenommen.
Werden die Liefergegenstände mit fremden Gegenständen
verarbeitet, so erwirbt Magicon Systems GmbH das Miteigentum an der
neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Liefergegenstände
zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der
Verarbeitung. |
| |
|
| (6) |
Der
Besteller darf die Liefergegenstände weder verpfänden
noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändungen |
| |
sowie
Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch Dritte hat
der Besteller Magicon Systems GmbH unverzüglich davon zu benachrichtigen
und alle Auskünfte und Unterlagen zur Verfügung zu
stellen, die zur Wahrung der Rechte von Magicon Systems GmbH erforderlich
sind. Vollstreckungsbeamte sowie Dritte sind auf das Eigentum
von Magicon Systems GmbH hinzuweisen. |
| |
|
| (7) |
Magicon
Systems verpflichtet sich, die ihr zustehenden Sicherheiten
auf Verlangen des Bestellers |
| |
freizugeben,
soweit deren Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als
20% übersteigt. |
| |
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§9
Gewährleistung
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| (1) |
Magicon
Systems behält sich das Eigentum an den Liefergegenständen
bis zur Zahlung vor |
| |
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| (2) |
Während
der Gewährleistungsfrist nach Übernahme des Liefergegenstandes
hat der Besteller einen Anspruch |
| |
auf
Beseitigung von Fehlern (Nachbesserung). Kann Magicon Systems GmbH
die der Gewährleistungsfrist unterlegenen Fehler nicht
beseitigen oder sind für den Besteller weitere Nachbesserungsversuche
unzumutbar, so kann der Besteller anstelle der Nachbesserung
Wandlung (Rückgängigmachung des Vertrags) oder Minderung
(Herabsetzung der Vergütung) verlangen. Natürlicher
Verschleiß ist in jedem Fall von der Gewährleistung
ausgeschlossen. |
| |
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| (3) |
Weitere
Gewährleistungsansprüche des Bestellers sind ausgeschlossen.
§11 (Sonstige Haftung) bleibt |
| |
jedoch
unberührt. |
| |
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| (4) |
Werden
Betriebs- oder Wartungsanweisungen von Magicon Systems GmbH nicht
befolgt, Änderungen an den |
| |
Produkten
vorgenommen, Teile ausgewechselt, Installationsvoraussetzungen
nicht beachtet oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht
den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jede
Gewährleistung, wenn der Käufer eine entsprechende
substantiierte Behauptung, dass erst einer dieser Umstände
den Mangel herbeigeführt hat, nicht widerlegt. |
| |
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| (5) |
Bezieht
der Besteller Updates oder Upgrades direkt vom Hersteller von
Standardsoftware, so haftet |
| |
Magicon
Systems nicht für daraus entstandene Fehler und Mängel.
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| |
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| (6) |
Der
Besteller muss Magicon Systems GmbH offensichtliche Mängel unverzüglich,
spätestens jedoch innerhalb |
| |
von
zwei Wochen nach Eingang des Liefergegenstandes schriftlich
mitteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung
innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind
Magicon Systems GmbH unverzüglich nach Entdeckung schriftlich
mitzuteilen. Der Liefergegenstand oder das schadhafte Teil ist
unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen
nach rechtzeitiger Rüge des Mangels an Magicon Systems GmbH
zur Prüfung zu übersenden. Der Besteller hat dabei,
insbesondere bei Software, eine möglichst detaillierte
Beschreibung der Fehlersymptome abzugeben. Die Kosten einer
ordnungsgemäßen Versendung trägt Magicon Systems GmbH,
sofern sich die Beanstandung nicht als unberechtigt erweist.
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§10
Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte
|
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| (1) |
Magicon
Systems wird den Besteller und dessen Abnehmer wegen Ansprüchen
aus Verletzungen von |
| |
Urheberrechten,
Warenzeichen oder Patenten freistellen, es sei denn, der Besteller
hat die Schutzrechtsverletzung selbst zu vertreten. Die Freistellungsverpflichtung
ist summenmäßig auf den vorhersehbaren Schaden
begrenzt.
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| |
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| (2) |
Zusätzliche
Voraussetzung für die Freistellung ist, daß Magicon
Systems die Führung von Rechtsstreiten |
| |
überlassen
wird und dass die behauptete Rechtsverletzung ausschließlich
der Bauweise der Liefergegenstände ohne Verbindung oder
Gebrauch mit anderen Produkten zuzurechnen ist. |
| |
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| (3) |
Magicon
Systems hat wahlweise das Recht, sich von den in Abs. 1 übernommenen
Verpflichtungen dadurch |
| |
zu
befreien, dass entweder die erforderlichen Lizenzen beschafft
werden oder dem Besteller ein geänderter Liefergegenstand
bzw. Teile davon zur Verfügung gestellt werden, die im
Falle des Austauschs den Verletzungsvorwurf bezüglich des
Liefergegenstandes beseitigen. |
| |
|
§11
Sonstige Haftung
|
| |
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| (1) |
Schadensersatzansprüche
des Bestellers, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere
aus positiver |
| |
Forderungsverletzung,
aus der Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und
aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht,
soweit zum Beispiel nach dem Produkthaftungsgesetz oder in Fällen
des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, des Fehlens zugesicherter
Eigenschaften oder der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten
zwingend gehaftet wird. Der Schadensersatz für die Verletzung
wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen,
vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe
Fahrlässigkeit vorliegt. Eine Änderung der Beweislast
zum Nachteil des Bestellers ist mit den vorstehenden Regelungen
nicht verbunden. |
| |
|
| (2)
|
Magicon
Systems haftet insbesondere nicht für die Wiederbeschaffung
von Daten. |
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| §12
Erfüllungsort, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit |
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| (1) |
Erfüllungsort
ist Karlsruhe. |
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| (2)
|
Der
Gerichtsstand ist Karlsruhe, sofern der Besteller Vollkaufmann,
eine juristische Person des öffentlichen |
| |
Rechts
oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
Magicon Systems GmbH ist auch berechtigt, am Hauptsitz des Bestellers
zu klagen. |
| |
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| (3) |
Es
gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluß
der Gesetze über den internationalen Kauf |
| |
beweglicher
Sachen, auch wenn der Besteller seinen Firmensitz im Ausland
hat. |
| |
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| (4) |
Sollte
eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine
Bestimmung im Rahmen sonstiger |
| |
Vereinbarungen
unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit
aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. |
| |
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Versions-Nr:
1.0
Erstellungs-Datum: 8.11.2002 |
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